Die Sprachauskunft
für unterwegs.

Für alle, die unterwegs sind.

  • „Wo finde ich Stadtführungen in der Innenstadt von Köln?“
    11884* weiß Bescheid!



  • „Touristische Highlights in Berlin?“
    11884* weiß Bescheid!



  • „Was ist das nächste Konzert in der Philharmonie?“
    11884* weiß Bescheid!



  • „Welcher Kinofilm läuft heute Abend im nächsten Kino?“
    11884* weiß Bescheid!



  • Suchen Sie die nächste Apotheke oder wollen Sie ins Kino gehen?
    11884* weiß Bescheid!



  • Benötigen Sie einen Routenplan?
    11884* weiß Bescheid!

  • * 1,99 €/min, Mobilfunk abweichend

11884* weiß Bescheid!

Preisliste der 11884 Auskunftsdienste GmbH für den Auskunftsdienst 11884

Stand: April 2015

Erteilung von telefonischen Auskünften durch die Inlandsauskunft 11884:
1,99 Euro pro Minute (Mobilfunknetze und alternative Festnetze gegebenenfalls abweichend).

Weitervermittlung durch die Inlandsauskunft 11884 zu dem gewünschten Teilnehmer 0,09 Euro bis 1,99 Euro pro Minute, je nach gewünschtem Ziel (Mobilfunknetze und alternative Festnetze gegebenenfalls abweichend), zum Beispiel:

- Weitervermittlung zu einem Festnetzanschluss 0,09 Euro pro Minute
- Weitervermittlung zu einem Mobilfunknetzanschluss 0,29 Euro pro Minute
- Weitervermittlung zu einer 0700-Rufnummer 0,29 Euro pro Minute
- Weitervermittlung zu einer 0800-Rufnummer 0,09 Euro pro Minute
- Weitervermittlung zu einer 0180-Rufnummer 0,29 Euro pro Minute
- Weitervermittlung zu einem Premium-Dienst bis zu 1,99 Euro pro Minute gemäß der jeweiligen Preisansage

Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer.

Impressum

11884 Auskunftsdienste GmbH

Goethestr. 4
40670 Meerbusch
Deutschland

HRB 18064 - Amtsgericht Neuss
Geschäftsführer Volker Köllmann
USt-IdNr. DE260961366

www.11884-auskunftsdienste.de
mail [at] 11884-auskunftsdienste [punkt] de

Servicerufnummer 0800-1188408

Bilder und Fotos:
© vgstudio (Fotolia)
© ldprod (Fotolia)
© olly (Fotolia)
© Sergey Nivens (Fotolia)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 11884 Auskunftsdienste GmbH für die Erbringung von Auskunftsdiensten unter der Rufnummer 11884

Geltungsbereich und Vertragsschluss

Die 11884 Auskunftsdienste GmbH, Am Meerkamp 19 a, 40667 Meerbusch, bietet bundesweit unter der Rufnummer 11884 Auskunftsdienste mit der Möglichkeit der Weitervermittlung an. Für die Erbringung dieser Dienstleistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn die 11884 Auskunftsdienste GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Ein Vertrag über Auskunftsdienstleitungen kommt jeweils durch die Anwahl der Rufnummer 11884 durch den Kunden zustande, wenn die 11884 Auskunftsdienste GmbH die Verbindung erfolgreich herstellt. Das Vertragsverhältnis wird jeweils nur für die Dauer der durch die Anwahl der Rufnummer 11884 aufgebauten Telefonverbindung zum Auskunftsdienst einschließlich einer etwaigen Weitervermittlung geschlossen, es endet also jeweils mit der Beendigung der Telefonverbindung.

Auskunftsdienst und Weitervermittlung

Die 11884 Auskunftsdienste GmbH bietet einen bundesweit unter der Rufnummer 11884 aus dem deutschen Festnetz und den Mobilfunknetzen erreichbaren Inlandsauskunftsdienst an. Dieser Auskunftsdienst bietet dem Kunden telefonische Auskünfte zu nationalen Teilnehmeranschlüssen mit der Möglichkeit der Weitervermittlung zu nationalen Teilnehmeranschlüssen und Servicerufnummern an.

Die Auskunftserteilung erfolgt in deutscher Sprache auf Grundlage der Informationen, die der 11884 Auskunftsdienste GmbH zur Verfügung stehen und ist insbesondere abhängig davon, ob der jeweilige Anschlussinhaber eine Eintragung seiner Teilnehmerdaten in Kundenverzeichnisse der Telekommunikationsanbieter gewünscht und einer Auskunftserteilung nicht widersprochen hat.

Die 11884 Auskunftsdienste GmbH kann die Auskünfte nur so erteilen, wie sie in den ihr zur Verfügung stehenden Telefonverzeichnissen eingetragen sind. Die 11884 Auskunftsdienste GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Auskünfte.

Der Kunde wird auf seinen Wunsch weitervermittelt. Im Rahmen der Weitervermittlung kann der Kunde nur dann zu dem gewünschten Teilnehmeranschluss weitervermittelt werden, wenn dieser erreichbar ist und eine entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarung mit seinem Teilnehmernetzbetreiber besteht.

Leistungen Dritter, insbesondere solche von gewerblichen Anschlussinhabern, an die sich der Kunde weitervermitteln lässt, werden im Rahmen der Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und den Dritten erbracht. Es besteht keine Verpflichtung der 11884 Auskunftsdienste GmbH, die Leistungen Dritter auf ihren Inhalt, insbesondere auf ihre Leistungsgüte, Richtigkeit, Vollständigkeit, den Einklang mit den geltenden Gesetzen sowie auf die Freiheit von Rechten anderer Personen zu überprüfen; verantwortlich ist insoweit der die Leistungen erbringende Dritte.

Die Nutzung der Dienste der 11884 Auskunftsdienste GmbH durch Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die öffentlichkeit ist ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung mit der 11884 Auskunftsdienste GmbH nicht zulässig.

Entgelte

Der Kunde ist zur Zahlung der jeweils im Amtsblatt der Bundesnetzagentur und im Internet veröffentlichten Entgelte verpflichtet. Eine aktuelle Preisliste mit den jeweiligen Entgelten ist als Anlage zu diesen Geschäftsbedingungen veröffentlicht.

Die Entgelte für die Zeit des Auskunftsdienstes und der Weitervermittlung können von der 11884 Auskunftsdienste GmbH jederzeit durch Bekanntgabe und Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur und im Internet angepasst werden.

Die 11884 Auskunftsdienste GmbH ist berechtigt, Entgeltforderungen gegen den Kunden ganz oder teilweise an einen Anschlussinhaber abzutreten, soweit der Kunde sich durch den Auskunftsdienst der 11884 Auskunftsdienste GmbH an diesen Anschlussinhaber hat weitervermitteln lassen und die Entgeltforderungen aufgrund der Weitervermittlung an diesen Anschlussinhaber sowie der Leistungen dieses Anschlussinhabers entstanden sind.

Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Die Verbindung zu dem Auskunftsdienst einschließlich einer eventuellen Weitervermittlung wird nach den gültigen Entgelten von der 11884 Auskunftsdienste GmbH berechnet und mit der Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden in Rechnung gestellt. Für die Durchführung der Rechnungsstellung und den Rechnungseinzug kann die 11884 Auskunftsdienste GmbH Dritte beauftragen.

Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, deren Berechnung anhand der jeweils gültigen, im Amtsblatt der BNetzA oder in anderer geeigneter Weise veröffentlichten Preisliste erfolgt.

Das Entgelt wird mit Zugang der Rechnung des Teilnehmernetzbetreibers zur schuldbefreienden Zahlung an diesen fällig.

Der Kunde ist auch dann zur Zahlung verpflichtet, wenn Leistungen wegen unvollständiger oder falscher Angaben des Kunden oder fehlender Daten oder aufgrund einer Nichterreichbarkeit des Teilnehmers bei der Weitervermittlung nicht erbracht werden können.

Bei Zahlungsverzug werden dem Kunden - vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens - Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Als weiterer Verzugsschaden ist vom Kunden insbesondere die Vergütung zu erstatten, welche die 11884 Auskunftsdienste GmbH für die nach Verzugseintritt erfolgte Einschaltung eines Inkassounternehmens zu entrichten hat.

Der Kunde gerät unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften bei fälligen Entgeltforderungen auch mit Zugang einer Mahnung in Verzug.

Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden kommt nur wegen Ansprüchen unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis in Betracht.

Haftung

Für Vermögensschäden haftet die 11884 Auskunftsdienste GmbH höchstens bis zu einem Betrag von 12.500,00 € je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf 10 Millionen € je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der 11884 Auskunftsdienste GmbH.

Für andere Schäden des Kunden und soweit § 44a TKV keine Anwendung findet, haftet die 11884 Auskunftsdienste GmbH für sich und seine Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls die 11884 Auskunftsdienste oder ihre Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der 11884 Auskunftsdienste GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dieser vorhersehbare Schaden wird mit höchstens 12.500,00 € beziffert. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der 11884 Auskunftsdienste GmbH.

Die Haftung der 11884 Auskunftsdienste GmbH für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Die 11884 Auskunftsdienste GmbH haftet nicht für den Erfolg einer etwaigen Weitervermittlung sowie für rechtswidrige oder strafbare Inhalte des weitervermittelten Telefongesprächs. Die 11884 Auskunftsdienste GmbH haftet nicht für von Dritten betriebene Dienste zu denen weitervermittelt wird.

Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet und/oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG) beziehungsweise eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

Die 11884 Auskunftsdienste GmbH darf auf dieser Grundlage personenbezogene Daten des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um das Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern (so genannte "Bestandsdaten"). Die 11884 Auskunftsdienste GmbH darf diese Daten auch verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung der Dienstleistungen der 11884 Auskunftsdienste GmbH erforderlich ist und der Kunde eingewilligt hat.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass ein mit dem Operator der 11884 Auskunftsdienste GmbH geführtes Auskunftsgespräch zur Qualitätskontrolle von anderen Mitarbeitern der 11884 Auskunftsdienste GmbH mitgehört wird.

Verbindungsdaten, insbesondere Rufnummern des Anrufers oder des Angerufenen, personenbezogene Berechtigungskennungen, etwaige Kartennummern, Standortkennungen von Anschlüssen, Beginn und Ende der Verbindungen sowie in Anspruch genommene Dienste dürfen von der 11884 Auskunftsdienste GmbH im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die 11884 Auskunftsdienste GmbH darf diese Daten zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Dienste nutzen, wenn die Daten vorher anonymisiert wurden und der Kunde eingewilligt hat.

Im übrigen richten sich Umfang und Dauer der Speicherung der Verbindungs- und Abrechnungsdaten nach den Bestimmungen, die der Kunde gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber getroffen hat. Sind die Verbindungsdaten nur unter Verkürzung der vom Kunden angerufenen Nummern um die letzten drei Ziffern gespeichert und sechs Monate nach Versendung der Entgeltrechnung gelöscht oder auf Verlangen des Kunden spätestens mit Versendung der Rechnung durch den Teilnehmernetzbetreiber vollständig gelöscht worden, ist die 11884 Auskunftsdienste GmbH von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung befreit.

Die 11884 Auskunftsdienste GmbH beauftragt Dritte mit der Bearbeitung von Reklamationen, des Mahnwesens und der Forderungsbeitreibung (Inkasso). Für die Erbringung dieser Dienste dürfen folgende personenbezogene Daten des Kunden entsprechend § 97 TKG an Dritte übermittelt und von diesen zu den genannten Zwecken verarbeitet werden:

* die Verkehrsdaten gemäß § 96 Absatz 1 TKG;

* die Anschrift des Kunden beziehungsweise Rechnungsempfängers, die Art des Anschlusses, die Zahl der im Abrechnungszeitraum einer planmäßigen Entgeltabrechnung insgesamt aufgenommenen Entgelteinheiten, die übermittelten Datenmengen sowie das insgesamt zu entrichtende Entgelt;

* sonstige für die Entgeltabrechnung erheblichen Umstände wie Vorschusszahlungen, Zahlungen mit Buchungsdatum, Zahlungsrückstände, Mahnungen, durchgeführte und aufgehobene Anschlusssperren, eingereichte und bearbeitete Reklamationen, beantragte und genehmigte Stundungen, Ratenzahlungen und Sicherheitsleistungen.

Der Kunde willigt ein, dass die 11884 Auskunftsdienste GmbH die vorstehend aufgeführten Daten an von ihr beauftragte Dritte für die vorstehend genannten Zwecke übermittelt und diese Daten dort zu den genannten Zwecken verarbeitet, insbesondere die Daten im Rahmen dieser Datenverarbeitung speichert. Die übermittlung von Daten an Dritte zu anderen Zwecken wie auch die Verarbeitung der Daten durch Dritte zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen.

Pflichten des Kunden

Der Kunde darf die Verbindungen zu den Auskunftsdiensten der 11884 Auskunftsdienste GmbH nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der Telekommunikationsgesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen.

Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes oder den telekommunikationstechnischen Einrichtungen der 11884 Auskunftsdienste GmbH führen können.

Sperre der Dienste

Die 11884 Auskunftsdienste GmbH ist jederzeit berechtigt, den Zugang zu ihren Leistungen ganz oder teilweise zu sperren. Die Kosten einer Sperrung/ Entsperrung werden vom Kunden getragen, wenn die Sperrung auf von ihm zu vertretenden Ursachen beruht.

Wünscht der Kunde die vollständige Sperrung der Rufnummer 11884 für seinen Teilnehmeranschluss beziehungsweise die Sperrung der Rufnummer 11884 ab Erreichen eines monatlichen Minutenaufkommens, so wird die 11884 Auskunftsdienste GmbH diesem Wunsch im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten Rechnung tragen.

Schlussbestimmungen

Der Gerichtsstand ist Essen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.

Zwischen dem Kunden und der 11884 Auskunftsdienste GmbH kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt.

Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der 11884 Auskunftsdienste GmbH auf einen Dritten übertragen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.

Preisliste für die Erbringung von Auskunftsdiensten unter der Rufnummer 11884

Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 11884 Auskunftsdienste GmbH für die Erbringung von Auskunftsdiensten unter der Rufnummer 11884 gilt als Entgelt vereinbart:

Für jede angefangene Minute des Auskunftsgesprächs aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG werden 1,99 € inklusive Umsatzsteuer berechnet. Die Entgelte für die Inanspruchnahme aus den Mobilfunknetzen hängt von dem zwischen dem Anrufer und dem jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber geschlossenen Vertrag ab und können daher abweichen. Dies gilt auch für Verbindungen von alternativen Festnetzbetreibern.

Eine eventuelle Weitervermittlung wird mit einem Entgelt von 1,99 € inklusive Umsatzsteuer je angefangene Minute berechnet. Das Entgelt für eine Weitervermittlung wird gemäß § 66 b Abs. 3 TKG bei Inanspruchnahme angesagt. Die Entgelte für die Inanspruchnahme aus den Mobilfunknetzen hängen von dem zwischen dem Anrufer und dem jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber geschlossenen Vertrag ab und können daher abweichen. Dies gilt auch für Verbindungen von alternativen Festnetzbetreibern.